Diese Webseite verwendet Cookies. Mit ihrem Besuch stimmen Sie dem zu. Weitere Informationen finden Sie hier.

UNSERE SCHULORDNUNG


Die Schulordnung als PDF herunterladen
Die Nutzungsordnung der Computereinrichtungen als PDF herunterladen

"Lern' im Leben die Kunst. Im Kunstwerk lerne das Leben." (Friedrich Hölderlin)

Wir alle - Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer - wissen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein freundlicher Umgang miteinander eine gute Schule auszeichnen!

Schülerinnen und Schüler erscheinen regelmäßig und pünktlich zum Unterricht.

Das Hölderlin-Gymnasium öffnet um 7.30 Uhr. Schülerinnen und Schüler können sich vor 7.50 Uhr in der Pausenhalle und im Erdgeschoss (ohne Treppenaufgänge) aufhalten. Die 1. Stunde beginnt um 8.00 Uhr. Kann eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht nicht besuchen, wird dies telefonisch vor der 1. Unterrichtsstunde mitgeteilt, eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Schultag vorliegen. Kommt eine Schülerin oder ein Schüler zu spät, so hat sie bzw. er dies der unterrichtenden Lehrkraft gegenüber zu begründen. Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher informiert die Schulleitung, wenn die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum ist. Schülerinnen und Schüler dürfen in den Pausen das Schulgelände grundsätzlich nur mit der Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen.

In den Pausen (9.30-9.50 Uhr und 11.20-11.40 Uhr) halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 im Hof oder in der Pausenhalle (ohne Treppenaufgang) auf. Der Aufenthalt in der Sporthalle und in den Fachräumen ist ohne Lehrkraft nicht erlaubt. Im Gebäude Herdweg halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 im Hof oder im Aufenthaltsraum sowie im Erdgeschoss bis zum ersten Treppenabsatz auf. Nur Schülerinnen und Schüler der Kursstufe können in Pausen und Hohlstunden das Schulgelände verlassen; sie genießen hierbei durch die Schülerzusatzversicherung Versicherungsschutz.

Für bestimmte Räume (z.B. Computerraum, Oberstufenbibliothek) gelten eigene Benutzungsordnungen.

Von allen Schülerinnen und Schülern wird ein ernsthafter Wille zum Lernen erwartet.

Die Hausaufgaben werden vollständig und ordentlich erledigt. Das Gelernte wird regelmäßig wiederholt und zunehmend selbstständig geübt. Die notwendigen Schulmaterialien (Geodreieck, Taschenrechner, Hefte, Bücher, Sportkleidung, Stifte etc.) sind im Unterricht zur Hand.

Die Schülerinnen und Schülern achten auf eine saubere Schule und räumen ihre Klassenzimmer auf.

Während des Unterrichts wird nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut; Getränke stehen nicht auf dem Tisch. Nach jeder Unterrichtsstunde wird die Tafel geputzt und das Zimmer gelüftet. Die für das Tagebuch Zuständigen achten auf korrekte Eintragung ins Tagebuch und sind dafür vom Tafeldienst befreit. Nach der letzten Vormittags- bzw. Nachmittagsstunde wird das Licht ausgeschaltet und der Raum gefegt; es werden die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt. Alle halten die Gänge und Toiletten sauber. Kickboards, Fahrräder etc. werden vor dem Schulhaus abgestellt.

Der Gebrauch von Handys, mp3-Playern u.ä. Geräten ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt - ausgenommen ist die Mittagspause von 13.10 Uhr bis 14.00 Uhr.

Werden sie mitgebracht, sind sie nicht sichtbar und ausgeschaltet in der Tasche zu verstauen. In dringenden Fällen (z.B. bei Unterrichtsausfall) dürfen Handys im Rektoratsbereich benutzt werden.

Das Mitbringen von Gegenständen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z. B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule i. d. R. kein Ersatz geleistet.

Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler Sportunterricht haben, bringen sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mit, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt. Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:

Die Schüler legen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein dafür von der Schule bereitgehaltenes Behältnis. Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können. Die Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer/-innen übernehmen keinerlei Verantwortung oder Aufsicht. Die vorgenannte Regelung gilt für alle Klassenstufen.

Gewalttätiges Verhalten gegen Personen und Sachen löst kein Problem und ist strikt verboten. Sich abwenden und wegschauen gilt nicht.

Im Schulhaus wird nicht getobt. Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.

Wir gehen rücksichtsvoll, höflich und freundlich miteinander um. Wir nehmen die anderen mit ihren Stärken und Schwächen an und grenzen niemanden aus.

Eltern tragen dazu bei, dass ihre Kinder die Regeln dieser Schulordnung einhalten, damit die Schule ihren Bildungsauftrag ungehindert erfüllen kann. Sie sorgen dafür, dass sich ihre Kinder nach Kräften in das Schulleben einbringen können.

Die Schülerinnen und Schüler kommen ausgeschlafen und nach einem Frühstück zum Unterricht; sie nehmen auch außerhalb des Unterrichts an Veranstaltungen der Schule rege teil.

Es wird erwartet, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Schülerinnen und Schüler aktiv und konzentriert am Unterricht teilnehmen können und diesen nicht stören.

Es wird erwartet, dass Elternabende gut besucht werden, die Eltern sich über die Schulsituation ihrer Kinder informieren und das Schulleben mitgestalten.

Lehrerinnen und Lehrer nehmen alle Schülerinnen und Schüler mit ihren Stärken und Schwächen an, fördern und fordern sie; sie sind offen für ihre Fragen und Probleme. Ihr Interesse an den Schülerinnen und Schülern beschränkt sich nicht auf den Unterricht. Sie sehen die Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren fachlichen Leistungen und sind ihnen durch ihr Engagement und korrektes Verhalten ein Vorbild.

Auch den Lehrerinnen und Lehrern sind Pünktlichkeit und Sauberkeit in der Schule wichtig.

Sie achten darauf, dass der Unterricht pünktlich beginnt und endet. Sie kontrollieren die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler. Sie achten darauf, dass mit Arbeitsmaterial und Inventar sorgsam umgegangen wird. Sie halten die Schülerinnen und Schüler dazu an, die Unterrichtsräume aufzuräumen und zu lüften, die Tafel zu putzen, aufzustuhlen und das Licht zu löschen. Sie denken daran, die Räume am Ende des Unterrichts und in der großen Pause abzuschließen.

Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihre Aufsichtspflicht konsequent wahr, ohne dabei die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Eigenverantwortung zu entlassen.

Drogen sind in der Schule grundsätzlich verboten. Alkoholkonsum ist bei Schulveranstaltungen nur mit Genehmigung der Schulleitung und in Anwesenheit von Lehrkräften zulässig.

Verstöße gegen diese Schulordnung ziehen Konsequenzen nach sich, die im Einzelfall zu regeln sind.

Wir alle - Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer - unterstützen uns gegenseitig im Bemühen, diese Schulordnung einzuhalten, und vermitteln bei der Lösung von Konflikten, um zu einem guten Füreinander und Miteinander zu gelangen.



Diese Schulordnung wurde im Dezember 2013 von der Schulkonferenz beschlossen.

Wasel, im Januar 2014